Muezzin-Ruf verboten

Oer-Erkenschwick im Ruhrgebiet erlaubte 2013 der DITIB-Moschee, jeden Freitag Muslime lautstark zum Allah-Gebet einzuladen. Dagegen klagt jetzt ein Ehepaar.

Der Muezzin-Ruf ist kein „Ton-Signal“ wie Läuten der Kirchenglocken, sondern eine „öffentliche Kundgebung der islamischen Religion“, so das Ehepaar. Christen werden angegriffen, denn der Muezzin fordert siebenmal die Anbetung Allahs. Alle anderen Sätze sind politisches Programm: Sieg dem Islam in Politik und Recht! Wo so ausgerufen wird, dort herrscht nach islamischer Lehre Allah. – Das Verwaltungsgericht verbot den Ruf in Oer-Erkenschwick.
CM-Buch: Islam von A-Z (5 €)

Diese Artikel könnten Ihnen ebenfalls gefallen