| Triebverirrung ist heilbar! |
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| Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 15:18 Uhr |
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Aktuelle britische und kanadische Studien beweisen, dass nur 1,5% der Männer und Frauen homosexuell bzw. lesbisch ausgerichtet sind. Das hindert die „Lesben und Schwulenverbände“ nicht daran, mit lautem Geschrei über die Medien den Eindruck zu erwecken, als sei diese widernatürliche Triebverirrung eine der natürlichen Begegnung von Mann und Frau gleichwertige „sexuelle Orientierung“. In einer Aufklärungskampagne wendet sich der „Bund Katholischer Ärzte (BKÄ)“ über seine Website (www.bkae.org) an die Öffentlichkeit: „Wir wollen nicht schweigen zu den oft nicht zur Kenntnis genommenen Leiden dieser Menschen, der möglichen Behandlungsoptionen und zu den gesundheitlichen Gefahren und Schäden (z.B. Infektionen) und seelischen Schädigungen, die aus dieser Lebensweise drohen.“ Tatsache ist, dass Homosexualität therapierbar ist, und zwar durch Psychotherapie und religiös-geistliche Hilfe: „Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine Therapie für die Homosexuellen gibt, die unter ihrer krankhaften psychiatrischen Neigung leiden“. Die Folgen der widernatürlichen Triebbefriedigung sind nach dem BKÄ, dass „die Lebenserwartung praktizierender Homosexueller um mindestens 20 Jahre verkürzt ist, das Risiko homosexueller Männer, an Krebs zu erkranken, nahezu doppelt so hoch ist und dies durchschnittlich um fast 10 Jahre früher als Heterosexuelle, nämlich im Alter von 41 Jahren.“ Prof. E. Stein, Ordinarius für Urologie an der Universität Ludwigshafen, beschreibt in seinem „Lehrbuch der Proctologie“, dass durch mechanische Verletzungen als Folge des widernatürlichen Analverkehrs Herpes-simplex-Viren, Salmonellen, Gonokokken, Amöben, HIV- und weitere Viren direkt in die Blutbahn gelangen. Die Aufklärungskampagne des BKÄ löste eine Welle von Protestschreiben, Drohungen (auch mit Mord) und Beschimpfungen aus. Volker Beck, bekennender Homo, Bundestagsabgeordneter und „Menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen“, fühlte sich veranlasst, den BKÄ bei der Bundesärztekammer anzuzeigen. Mit Erfolg: Wider alle Vernunft und Forschungserkenntnis schreibt die Bundesärztekammer u.a.: „Die auf der Webseite des Bundes Katholischer Ärzte aufgestellte Behauptung, Homosexualität sei eine Krankheit und könne behandelt werden, hält die Bundesärztekammer für völlig abwegig“. Volker Beck jubelt auf seiner Website: „Es ist äußerst begrüßenswert, dass die Bundesärztekammer klar Position gegen die abwegigen Umtriebe dieser Homoheiler bezieht und gegen sie vorgeht ... Weitere standesrechtliche Schritte könnten sich aus der Information der zuständigen Landesärztekammer durch die Bundesärztekammer ergeben.“ In seiner Gegendarstellung fragt der BKÄ: „Warum dürfen wir Ärzte nicht über unsere neuen Erkenntnisse berichten, nur weil unsere Kritiker diese für unmöglich halten und dies (aus wohl ideologischen Gründen) gar nicht wollen und zulassen?“ Unterstützung erfährt der BKÄ durch die „Initiative für Freiheit und Selbstbestimmung – gegen totalitäre Bestrebungen der Lesben und Schwulenverbände“, die auf der Website www.medrum.de feststellt: „Wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, birgt praktizierte Homosexualität ein erhebliches gesundheitliches und psychisches Risiko. Dazu zählen überdurchschnittliche Anfälligkeit für AIDS, Geschlechtskrankheiten, Depressionen, Ängste, Substanzenmissbrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen) und Suizidgefährdung. Das müsste Grund genug sein, jenen, die sich kritisch mit Fragen homosexueller Lebensweisen befassen wollen oder therapeutische Hilfe suchen, diese Möglichkeit auch anzubieten ... International ausgewiesene Wissenschaftler und klinische Therapeuten bezeugen mit ihrer Arbeit, dass Veränderungen einer homosexuellen Neigung möglich sind ... Dass die Lesben- und Schwulenverbände die Möglichkeit eines solchen Therapieangebots, ja sogar die wissenschaftliche Information und Auseinandersetzung unterdrücken wollen, ist eine Missachtung der Wissenschaftsfreiheit, der Meinungsfreiheit, des Leidens der betroffenen Menschen und ihres Rechts auf Selbstbestimmung. Dies darf in einem freiheitlichen Staat nicht hingenommen werden ... Die Lesben- und Schwulenverbände setzen ihre partikularen Interessen mit persönlichem und öffentlichem Druck, medialem Mobbing und Verleumdung durch ...“ Das kann auch die CHRISTLICHE MITTE bestätigen: Aus der „Arbeitsgemeinschaft Schwuler Juristen“ wurde eine Strafanzeige gegen das über die Homosexualität aufklärende CM-Flugblatt erstattet und gerichtlich verhandelt. Das Landgericht Münster entschied für die CHRISTLICHE MITTE: Das Flugblatt darf weiter verbreitet werden. Und darum bitten wir unsere Leser ganz herzlich. Das Flugblatt „Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Homosexualität“ wird gern in jeder Menge kostenlos abgegeben. Adelgunde Mertensacker |


